HÄUFIGE FRAGEN



Welche Voraussetzungen muss ein Stellvertreter erfüllen?
Grundsätzlich kann jede und jeder Stellvertreter sein, da es weder spezielle Begabungen erfordert, noch Vorkenntnisse bedingt. Das Wichtigste dabei ist Offenheit und die Bereitschaft, sich auf das Geschehen einzulassen. Wer sich in therapeutischer Behandlung befindet, sollte vorgängig eventuell abklären, ob eine Teilnahme für ihn im aktuellen Stadium empfehlenswert ist. 

Warum als Stellvertreter teilnehmen?
Die Teilnahme als Stellvertreter bietet eine optimale Gelegenheit, das Systemische Stellen kennenzulernen, ohne gleich selbst ein eigenes Anliegen einzubringen. Ausserdem profitiert man durch die übernommenen Rollen immer auch selbst, sei es nun durch neue Erfahrungen, Erkenntnisse oder häufig auch durch Ingangsetzung eigener innerer Prozesse, da die einem angebotenen Rollen meist auch etwas mit einem selbst zu tun haben (Resonanzgesetz). Zudem fördert das Einfühlen in die unterschiedlichsten Energiefelder die eigene Wahrnehmungskraft und stärkt die Intuition.

Ist ein Teilnehmer gezwungen, Rollen zu übernehmen?
Nein. Wenn ein Anliegensteller einen anderen Teilnehmer auswählt, da er ihn gerne als Stellvertreter in seiner Aufstellung haben möchte, so geht er zu ihm hin und fragt, ob dieser bereit sei, die Rolle von 'XY' zu übernehmen, wodurch dieser immer auch die Möglichkeit hat, abzulehnen. Dann würde sich der Anliegensteller kurzum an einen anderen Stellvertreter wenden. Die Wahl zum Stellvertreter ist somit immer als Einladung und Chance zu verstehen, nie aber als Zwang.

Verlieren die Stellvertreter die Kontrolle über sich?
Nein. Auch wenn man als Stellvertreter Emotionen und körperliche Empfindungen der zu vertretenden Position wahrnehmen kann, behält man stets den Kontakt zu sich selbst und ist sich seines Verhaltens bewusst. Ausserdem sorgt das Resonanzgesetz auf erstaunliche Weise dafür, dass man bloss Rollen angeboten bekommt, die man in dem Moment auch zu tragen vermag. Wer aktuell nicht bereit oder nicht fähig ist, in ein bestimmtes Gefühl zu gehen bzw. es zum Ausdruck zu bringen, dem wird die entsprechende Rolle auch nicht angeboten werden.

Besteht die Gefahr, dass nach einer Stellvertreterrolle 'etwas hängen bleibt'?
Nein. Wir führen nach jeder Aufstellung ein gemeinsames Ritual durch, um sicherzustellen, dass danach jeder wieder ganz bei sich selbst ist. Allerdings ist es durchaus möglich, dass einem nach einer Aufstellung das eine oder andere übernommene Gefühl noch über den Aufstellungstag hinaus beschäftigt. Dies ist jedoch nicht als bedrohlich zu werten, sondern als Zeichen für einen eigenen inneren Prozess zu verstehen, der durch eine übernommene Rolle in Gang gesetzt werden kann.

 

Können Eltern etwas für ihr Kind stellen?

Ja. Dies ist sehr gut möglich und speziell bei kleineren Kindern auch sinnvoll. Ab etwa dem 16. Lebensjahr, je nach Entwicklungsstand und Interesse des Kindes, kann es von Vorteil sein, wenn der Betreffende sein Anliegen gleich selbst aufstellt. Ausserdem wirkt sich alles, was man bei sich selbst löst, auch positiv auf die Nachkommen aus.

 

Können auch Familienmitglieder aufgestellt werden, die man nicht kennengelernt hat?

Ja. Es können sowohl einem selbst unbekannte, wie auch bereits verstorbene Familienmitglieder Teil einer Aufstellung sein. Die Verbundenheit existiert auf einer tieferen Ebene, weshalb sie uns nicht zwingend bewusst sein muss, um zu wirken.

 

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"DIE REINSTE FORM DES WAHNSINNS IST ES, ALLES BEIM ALTEN ZU LASSEN UND GLEICHZEITIG ZU HOFFEN, DASS SICH ETWAS ÄNDERT."

Albert Einstein